Pressemitteilung der Pure Holding AG zum Entscheid des Ständerates vom 8. März, 2021

Press Release: 08. Mar. 2021

Ständerat sagt Ja zu Medizinalcannabis – Der Ständerat folgt als Zweitrat mit 42 Ja zu 0 Nein und 0 Enthaltungen dem Vorschlag des Bundesrates. Das Betäubungsmittelgesetz wird entsprechend geändert. Medizinalcannabis kann in Zukunft direkt von Ärzten verschrieben werden.

Mit der Gesetzesänderung ist nun der Zugang zur Behandlung mit Cannabisarzneimitteln erleichtert. Die Verantwortung für eine Behandlung mit Cannabisarzneimitteln liegt nun vollständig bei den Ärztinnen und Ärzten. Betroffene Patientinnen und Patienten sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte profitieren von einer Verringerung der bürokratischen Hürden.

Mit dieser historischen Änderung im Betäubungsmittelgesetz nähert sich die Schweiz den Ländern an, die den Zugang zu Cannabisarzneimitteln gewährleisten (z.B. Kanada, Deutschland, Niederlande, Italien).

Diese Gesetzesänderung ermöglicht das Potenzial von Cannabis als Arzneimittel besser zu nutzen. Hier die konkreten Änderungen:

  • Cannabis zu medizinischen Zwecken auf Verordnungsebene zählt nun zu den kontrollierten, beschränkt verkehrsfähigen Betäubungsmitteln. Der Anbau, die Verarbeitung, die Herstellung und der Handel von Cannabisarzneimitteln ist dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic unterstellt – wie andere medizinisch verwendete Betäubungsmittel (z.B. Kokain, Methadon, Morphin).
  • Ärztinnen und Ärzte müssen nun für die Behandlung keine Ausnahmebewilligung des BAG einfordern.
  • Die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte sind jedoch verpflichtet, dem BAG während der ersten Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung Angaben zur Behandlung zu übermitteln. Ziel ist es, die Entwicklung der Verschreibung von Cannabisarzneimitteln zu beobachten und deren Wirkungen nachvollziehen zu können. Sie dient als Grundlage für die wissenschaftliche Evaluation der Revision, sowie als Orientierungshilfe der zuständigen kantonalen Vollzugsorgane und den verschreibenden Ärztinnen und Ärzten.
  • Der kommerzielle Export von THC-Cannabis zu medizinischen Zwecken ist nun erlaubt.
  • Die Verwendung von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken bleibt weiterhin verboten.

Die Pure Holding AG applaudiert den Entscheid des Ständerats. Aktuell befinden wir uns in der Vorbereitung einer State-of-the-Art Cannabis Indoor Produktions-Infrastruktur. So werden wir Blüten von höchster Qualität für den mediznischen Martkt produzieren. Zudem verfügt die Pure Gruppe über vier THC-Ausnahmebewilligungen des Bundesamtes für Gesundheit.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.
Sie erreichen uns schriftlich via: auer@pureeurope.eu